Wer sind wir
Mitglied der Bundesbürgerinitiative Waldschutz (BBIWS).
Wir sind ein Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürger aus Berlin, die sich ehrenamtlich
für einen natürlichen und gesunden Wald einsetzen.
Gegründet wurde die Waldinitiative Berlin durch Dr. Anna Dorothea Scheytt in 2021.
Die Waldinitiative Berlin wird vertreten durch ein jährlich neu zu wählendes Sprecherteam.
Unsere Zusammenarbeit erfolgt in Arbeitsgemeinschaften.
Unsere Vision
Der Berliner Wald wird Naturwald und Schutzgebiet.
Wir sind für einen resilienten Wald in Zeiten von Extremwetter-lagen und Klimawandel.
Wofür steht die Waldinitiative Berlin
1. Wir wollen den Berliner Wald mit seiner herausragenden Funktion für den Klima- und Naturschutz, die Biodiversität, den Wasserhaushalt und die Erholung der Bevölkerung schützen und bewahren. Ziel ist ein gesunder, naturnaher und aus eigener Entwicklungs- und Anpassungsfähigkeit resilienter Wald. Dafür muss der Berliner Wald stärker als bisher als komplexes Ökosystem verstanden werden. Menschen können ein Waldökosystem nicht bauen. Der kranke Berliner Wald kann seinen Gesundheitszustand nur durch ihm gewährte Ruhe und Zeit verbessern. Die bislang erheblichen Störungen durch Einschlag im Namen von Pflegeeingriffen oder Ernte sollen die Entwicklung zu einer naturnahen Waldgesellschaft nicht länger behindern und zurückwerfen.
2. Wir stehen für das Zulassen der Entwicklung einer größtmöglichen Naturnähe des Berliner Waldes. So wird nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen die Resilienz gegenüber Umweltstressoren wie Trockenheit und Hitze sowie die Fähigkeit zur CO2-Speicherung maximiert. Gemäß dem Prinzip des minimalen Eingriffs soll den natürlichen Prozessen der ständigen Selbstoptimierung des Waldökosystems so viel Raum wie möglich gegeben werden.
3. Gemäß dem Berliner Waldgesetz besteht in den Berliner Wäldern keine Verpflichtung zur Holzernte. Aus diesem Grund muss der Wirtschaftsplan für die kritisch erkrankten Berliner Waldbestände ausgesetzt werden. Da der Gesundheitszustand der Berliner Wälder keine weitere Reduktion des Holzvorrates durch Einschlag toleriert, ist eine sofortige Einschlagspause zu verhängen.
4. Das sogenannte Mischwaldprogramm soll beendet werden. Es hat sich als teuer, waldschädigend und kontraproduktiv erwiesen.
5. Die Verkehrssicherung ist streng auf den rechtlich vorgeschriebenen Rahmen zu begrenzen (vgl. BGH-Urteil vom 21.09.2023 – VI ZR 357/21). Demnach besteht die Verkehrssicherungspflicht nur für Bäume an öffentlichen Straßen, Bahnlinien, Nachbarbebauung und innerhalb des Waldes ausschließlich für waldatypische Gefahren (z.B. Spielplätze und Waldlehrpfade). Im Rahmen der Verkehrssicherung gefällte Bäume und geschlagenes Holz sind im Wald zu belassen und dürfen nicht verkauft werden.
6. Um den vielfältigen Ökosystemleistungen und -funktionen des Berliner Stadtwaldes Rechnung zu tragen und die Gesundheit des Berliner Waldes auf Dauer aufrecht erhalten zu können, soll der Holzvorrat in den Berliner Wäldern nicht unter 80% des natürlicherweise zu erwartenden Holzvorrates der potenziellen natürlichen Vegetation abgesenkt werden.
7. Harvester müssen wegen der durch sie hervorgerufenen Kollateralschäden am Baumbestand und der irreversiblen Schädigung großer Teile unseres Waldbodens aus den Berliner Wäldern verbannt werden.
8. Die Anlage neuer Rückegassen und Waldwege sowie das Schottern und Befestigen bisheriger Wege sind Maßnahmen, die zu einer Fragmentierung des Waldbestandes beitragen, sein Innenklima und seine Klimaresilienz weiter schädigen, langfristige Bodenschäden nach sich ziehen und die effektive Waldfläche verringern. Sie werden dauerhaft und unverzüglich gestoppt.
9. Die massenweise Entnahme von Bäumen im Rahmen sogenannter Durchforstungen verträgt sich nicht mit einem an dem Prinzip des minimalen Eingriffs ausgerichteten Umgang mit dem Berliner Wald und ist einzustellen.
10. Nur noch 6% der Berliner Waldbäume gelten als gesund. Die Praxis des Ringelns oder der Sprengung von Baumkronen, um noch lebende Bäume künstlich zum Absterben zu bringen, muss beendet werden.
11. Der Verkauf der Berliner Waldbäume für kurzlebige und nicht nachhaltige Holz- und Zellstoffprodukte wie Brennholz, Pellets, Papier, Pappe und Karton muss sofort eingestellt werden.
12. Ein ganzheitliches Waldökosystem-Management inklusive satellitengestützten Monitorings zur Waldentwicklung ist einzurichten.
13. Die fachliche Kooperation mit Vertretern des Lübecker Modells und der Naturwald Akademie Lübeck ist ohne Verzögerung umzusetzen. Entsprechende forstfachliche Fortbildungen und ein Coaching aller Mitarbeitenden der Berliner Forsten gemäß dem Lübecker Modell sollen durchgeführt werden.
14. Frei werdende Stellen im Bereich der Leitung der Berliner Forsten sowie in der Senatsverwaltung sollen mit Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung Perspektiven jenseits der ertragsorientierten Forstwirtschaft einbringen können, wie Biolog:innen, Ökolog:innen oder Ökosystemwissenschaftler:innen, besetzt werden.
15. Unter Verwaltung der Berliner Forsten oder anderer öffentlicher Organe stehender Wald innerhalb und außerhalb der Stadtgrenzen darf nicht gerodet werden. Jede weitere Zerstörung, Zerschneidung und Öffnung durch neue Infrastruktur, Baumaßnahmen oder Windkraftanlagen ist auszuschließen. Auf diese Weise ist der Wald nicht nur in seiner aktuellen Größe, sondern auch in der Integrität seiner bisherigen Flächen zu erhalten. Natürlich dürfen weitere Waldflächen zugekauft werden oder im Rahmen der natürlichen Sukzession auf Brachflächen entstehen. Ausnahmegenehmigungen für die Zerstörung, Zerschneidung und Öffnung von Waldbeständen bei finanzieller oder ökologischer Kompensation darf es nicht geben.
16. Bis Ende 2024 ist eine neue Richtlinie zum Umgang mit dem Berliner Wald zu erstellen, die die oben genannten Standards zum Umgang mit dem Berliner Wald umfasst.
Unsere Forderungen
- Sofortiger Einschlagstopp / Wirtschaftsplan aussetzen
- Systematisches Monitoring des Ökosystems Wald (gem. wissenschaftlichem Beirat für Waldpolitik)
- Mischwaldprogramm sofort beenden
- Neue Richtlinie zum Umgang mit dem Wald und Entwicklung eines "Berlin-Lübecker-Modells" bis Ende 2024 vorlegen (vgl. Koalitionsvertrag CDU/SPD vom 26. April 2023).
- Politisch sollen bessere Schutzstandards für den Berliner Wald konzipiert werden.
- Politische Unterstützung der Transformation der Berliner Forsten
Damit unser Wald auch für nachfolgende Generationen erhalten bleibt, muss er
in Ruhe gelassen werden.